Barrierefreies Wohnen

Barrierefreiheit schafft mehr Lebensqualität.

Seit den 90er Jahren ist das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Es hat Einzug gehalten in die Bauordnungen der Bundesländer und ist zu einem bedeutenden Aspekt bei öffentliche Bauvorhaben und Umbaumaßnahmen geworden.

Die demographische Entwicklung und auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen rücken das Thema, barrierefreies Bauen und Wohnen im privaten Bereich, immer mehr in den Vordergrund.

Schließlich wird sich in Deutschland nach Prognosen des statistischen Bundesamtes die Zahl der über 60-Jährigen und Älteren von heute nicht ganz vier Millionen auf zehn Millionen im Jahr 2050 nahezu verdreifachen. Auch für Familien mit kleinen Kindern ist Barrierefreiheit eine Herzensangelegenheit. So ist es ähnlich schwierig, mit einem Kinderwagen wie mit einem Rollstuhl Treppen zu überwinden.

Themen Mediathek: Barrierefreies Wohnen und Leben.

Was heißt das eigentlich – barrierefrei?

„Barrierefrei“ bedeutet, dass jeder Bürger alles im Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, betreten, befahren und selbständig, unabhängig und weitgehend ohne fremde Hilfe sicher benutzen kann.

Vom Kindergarten bis zur Turnhalle, von der Sport- und Badestätte bis zum Gastronomiebetrieb – barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben setzt einen Zugang ohne Hürden und Hindernisse für behinderte und alte Menschen voraus.

Die Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Vergnügungs- und Sportstätten, müssen also die Bedürfnisse der Menschen beachten, für die ein Platz an der Theke nicht in Frage kommt oder die in ihrem Rollstuhl sitzend Sport treiben möchten. Es gilt also, sich in die Personen hinein zu versetzen, die sich nicht frei bewegen können oder Gehhilfen und Rollstühle nutzen.

Damit öffentliche Gebäude und Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind, sollte die lichte Breite der Türen entsprechend angelegt sein. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn auch die Räume in ihrer Geometrie so gestaltet sind, dass sie von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Eine entsprechende Infrastruktur wie eine Anfahrbarkeit über Rampen, Lifte oder Fahrstühle muss hierzu natürlich gewährleistet sein.

Die DIN Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen Teil 2 Wohnungen.

Für eine barrierefreie Wohnung, die für eine uneingeschränkte Nutzung von Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen angepasst ist, gilt die DIN Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen Teil 2 Wohnungen.

Die DIN 18040-2 enthält diverse Vorschriften zum rollstuhlgerechten Umbau von Wohnungen, Zuwegen und Eingängen. Sie berücksichtigt aber auch Menschen mit Sehbehinderung, Gehörlose oder motorisch Eingeschränkte. Für alle anderen Personen, insbesondere für ältere Menschen und Kinder, dient diese Norm zu einer großen Nutzungserleichterung.

Beispiele zum barrierefreien Bauen:

  • Rampen für Rollstuhlfahrer dürfen höchstens eine Steigung von 6 Prozent aufweisen. Nach spätestens 6 Metern muss ein Zwischenpodest eingebaut werden, so dass ein Rollstuhlfahrer die Rampe selbständig benutzen kann. Sollte die Rampe eine höhere Steigung aufweisen spricht man von „barrierearmen Bauen“, nicht mehr vom barrierefreien Bauen.
  • Eine Wendefläche von mindestens 1,50 x 1,50 Metern benötigt ein Rollstuhlfahrer innerhalb der einzelnen Räume und im Flur. In der Wohnung darf es keine Schwellen geben, auch nicht in der Tür zum Balkon. Die Türen müssen mindestens 80 cm breit und vom Rollstuhlfahrer zu öffnen sein, vor den Türen ist auf genügend Bewegungsfläche zu achten. Die Haustüre muss mindestens eine Breite von 90 cm und eine Höhe von 205 cm aufweisen.
  • Der Rollstuhlfahrer muss in sitzender Position aus dem Fenster heraus blicken können. Der Fenstergriff muss in einer Greifhöhe von 85 bis 105 cm angebracht werden, ist dieses nicht möglich, muss ein automatisches Schließsystem vorgesehen werden.
  • Für die rollstuhlgerechte Nutzung der Küche müssen die Spüle und andere Arbeitsplätze mit einer Greif und Bedienhöhe von 85 cm eingebaut werden, die maximale Greifhöhe für Schränke und Geräte sollte bei 105 cm liegen.
  • In den Sanitärraum dürfen die Türen nicht in den Sanitärraum schlagen, um Blockierungen zu vermeiden. Die Tür muss von außen entriegelt werden können. Der WC Sitz muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorweisen und in einer Höhe von 46 – 48 cm angebracht werden. Der Waschtisch benötigt eine Vorderkantenhöhe von 80 cm und eine Unterfahrtiefe von mind. 55 cm. Ein Spiegel muss mit einer Höhe von über 100 cm direkt über den Waschtisch angeordnet werden. Die Armaturen müssen leichtgängig zu bedienen sein.
  • Für alle Schalter, Türgriffe, Steckdosen und Bedienelemente in der Wohnung ist eine Greif- und Bedienhöhe von 85 cm über dem Boden vorgeschrieben. Die maximale Greif- und Bedienhöhe liegt auch hier bei 105 cm.

Da es nicht immer möglich ist, barrierefrei umzubauen, gibt es noch verschiedene abgeschwächte Anforderungen zum barrierearmen Bauen.